Warum soll ich meine Marke schützen lassen?
Was ist eine Marke?
Kann ich jede beliebige Marke eintragen lassen?
Soll ich vor der Markenanmeldung eine Markenrecherche durchführen lassen?
Wie erhalte ich Markenschutz?
In welchen Ländern kann ich meine Marke anmelden und schützen?
Wie lange dauert die Markenanmeldung und wie lange besteht der Markenschutz?
Was kostet eine deutsche Markenanmeldung?
Warum soll ich meine Marke schützen lassen?
Eine Marke stellt quasi das „Gesicht“ Ihres Unternehmens nach außen dar. Mit Ihrer Marke assoziieren Kunden bestimmte Erfahrungen und Qualitäten, die sie mit einem bestimmten Produkt oder einer Dienstleistung gemacht haben und ordnen diese automatisch Ihrem Unternehmen zu. Je bekannter und berühmter Ihre Marke wird, zum Beispiel der durch lange intensive Bewerbung und Benutzung, desto wertvoller wird sie automatisch auch für Ihr Unternehmen.
Mit steigendem Bekanntheitsgrad steigt jedoch auch der Anreiz für Dritte von Ihrer Marke und dem damit verbundenen guten Ruf Ihres Unternehmens zu profitieren. Dies geschieht in der Regel durch die Verwendung identischer oder ähnlicher Marken und Logos, die bei den Kunden zu Verwechslungen führen können. Mit einer eingetragenen und somit geschützten Marke können Sie sich effektiv sowohl gegen identische, als auch gegen ähnliche Marken (wenn Verwechslungsgefahr besteht) verteidigen und Dritten die Benutzung dieser Marken verbieten.
Was ist eine Marke?
Nach dem deutschen Markengesetz sind Marken „alle Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen (Waren und Dienstleistungen) eines anderen Unternehmens zu unterscheiden“. Für den juristischen Laien übersetzt dient eine Marke also dazu, bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu kennzeichnen.
Eine Übersicht der wichtigsten Markenformen haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Wortmarke:
Die häufigste Markenform ist dabei die Wortmarke, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder anderen Schriftzeichen besteht. Sie muss sich bei der Markenanmeldung mit der vom Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) verwendeten üblichen Druckschrift darstellen lassen. In der Regel umfasst der Markenschutz der Wortmarke alle verkehrsüblichen Wiedergabeformen der Marke (z.B. Groß- und Kleinschreibung), sowie verschiedene Farben der Buchstaben.
Wort-/Bildmarke:
Neben der reinen Wortmarke kann eine Marke auch nur aus einem Bild oder Logo bestehen. Häufig werden auch Wortbestandteile mit Bildelementen versehen und umgekehrt. Auch wenn die Marke, bzw. Logo bestimmte Farben beinhalten soll, ist diese als Bildmarke anzumelden. Weiter sollte eine Wortmarke, deren Buchstaben aus einer speziell designten Schriftart bestehen, ebenfalls als Bildmarke angemeldet werden.
Sonstige Markenformen:
Weniger relevant aber trotzdem ebenfalls als Marke eintragbare Markenformen sind dreidimensionale Gestaltungen, akustische Signale (Geräusche), Tonfolgen oder Melodien, sowie abstrakte Farben und Farbkombinationen.
Kann ich jede beliebige Marke eintragen lassen?
Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit einer Marke ist unter anderem, dass die sich die Marke grafisch darstellen lässt und Unterscheidungskraft besitzt. Während die grafische Darstellbarkeit kaum Probleme darstellt, ist eine Marke nach dem BGH unterscheidungskräftig, wenn sie „vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst werden“. Da die Marke auch immer konkret waren- und dienstleistungsbezogen sein muss ist weiter darauf zu achten, dass die Marke die zu schützenden Waren oder Dienstleistungen nicht beschreibt. So ist beispielsweise die Marke „Apple“ für Computer eintragbar, nicht jedoch für „Äpfel“.
Das DPMA prüft bei der Anmeldung einer Marke folgende Punkte:
– fehlende Unterscheidungskraft
– für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
– ersichtliche Irreführungsgefahr
– in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
– Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
Das DPMA prüft jedoch nicht, ob Ihrer Marke bereits bestehende ältere identische oder ähnliche Marken entgegenstehen. Da Ihre Marke jedoch von möglicherweise exisiterenden älteren identsichen oder auch nur ähnlichen Marken angegriffen werden können, empfehlen wir grundsätzlich vorab eine Markenrecherche durchzuführen. Dies übernehmen wir gerne für Sie.
Soll ich vor der Markenanmeldung eine Markenrecherche durchführen lassen?
Wie bereits erwähnt, prüft das DPMA/EUIPO im Eintragungsverfahren nicht, ob Ihrer Marke ältere identische oder ähnliche Marken entgegenstehen. Sollte dies der Fall sein, können die Inhaber der älteren Marke bis zu sechs Monate nach Eintragung Ihrer Marke einen sog. Widerspruch einlegen und so eventuell Ihre Marke zu Fall bringen oder Sie abmahnen. Ist das Widerspruchsverfahren gegen Ihre Marke erfolgreich, wird diese gelöscht. Das DPMA erstattet dabei weder die bereits bezahlten Amtsgebühren, noch die Kosten, die eventuell durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes entstanden sind. Wir empfehlen daher vor der Anmeldung der Marke jedenfalls eine Identitätsrecherche durchzuführen, um das Risiko eines Widerspruchs zu verringern. Um das Risiko noch weiter zu minimieren kann darüber hinaus auch eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden, um potentiell gefährliche ähnliche Marken frühzeitig zu detektieren und deren Gefahrenpotential einzuschätzen.
Wie erhalte ich Markenschutz?
Der Markenschutz wird in der Regel durch Anmeldung und Eintragung der Marke bei dem zuständigen Amt erlangt. Es bestehen darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten Markenschutz zu erlangen:
Die sicherste, einfachste und empfehlenswerteste Methode zur Erlangung von Schutz für die Marke ist die Anmeldung und Eintragung der Marke bei den dafür zuständigen Markenämtern (für deutsche Marken bei dem DPMA in München, für europäische Marken, sog. Unionsmarken, bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, oder für internationale Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf).
Es kann jedoch auch Markenschutz durch die bloße Benutzung einer Marke entstehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Marke alleine durch die Verwendung im geschäftlichen Verkehr sog. „Verkehrsgeltung“ erlangt hat. Zwar gibt es keine festen Maßstäbe wann diese „Verkehrsgeltung“ vorliegen soll, aber die Marke muss jedenfalls einen extrem hohen Bekanntheitsgrad erreicht haben. Dies gelingt jedoch nur den wenigsten Marken, sodass vor allem bei neuen und jungen Marken die Eintragung in das Register eines Markenamtes die sicherere und vorzugswürdige Alternative darstellt.
Was sind Waren- bzw. Dienstleistungsklassen? Was ist die “Nizza Klassifikation”?
Marken werden nicht abstrakt geschützt, sondern immer nur bezogen auf bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen. Da es jedoch quasi unendlich viele Produkte und Dienste gibt, die Marke jedoch nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen verwendet und geschützt werden soll, muss die Markenanmeldung ein Waren-/Dienstleistungsverzeichnis enthalten. In diesem legt der Anmelder fest, für welche Waren/Dienstleistungen seine Marke eingetragen werden soll.
Alle denkbaren Waren und Dienstleistungen sind aufgrund der Nizzaer Klassifikation in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt. Weiter Informationen über die Nizzaer Klassifikation, bereitgestellt vom DPMA, finden sie hier.
In welchen Ländern kann ich meine Marke anmelden und schützen?
Für die Anmeldung und Registrierung Deutscher Marken ist das DPMA mit Sitz in München zuständig. Die Deutsche Marke genießt Schutz in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Wenn Ihr Unternehmen nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Raum, beispielsweise in Österreich oder Italien tätig ist, oder über das Internet auch Waren in europäische Länder vertrieben werden, empfiehlt sich eine sog. Unionsmarke. Sie bietet mit einer einmaligen Anmeldung bei dem EUIPO in Alicante Markenschutz im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. (Vorsicht: die Schweiz wird von der Unionsmarke nicht erfasst).
Grundsätzlich kann in fast jedem Land der Welt Markenschutz erlangt werden. Dies geschieht in der Regel durch eine internationale Marke (IR-Marke), die verschiedene Länder, beispielsweise USA, China, Schweiz benennt, angemeldet wird. Zuständig für die internationale Registrierung von Marken ist die WIPO mit Sitz in Genf. Zu beachten ist jedoch, dass für eine IR-Marke eine nationale oder europäische Marke oder Markenanmeldung als sog. Basismarke vorliegen muss.
Wie lange dauert die Markenanmeldung und wie lange besteht der Markenschutz?
Die Anmeldung einer Marke durch unsere Kanzlei kann innerhalb kürzester Zeit erfolgen, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind. Das gesamte Eintragungsverfahren zur Markenanmeldung bei dem DPMA dauert in der Regel sechs bis acht Monate. Es kann jedoch gegen Zahlung einer Gebühr eine beschleunigte Prüfung beantragt werden. Der Markenschutz startet jedoch, nach erfolgreicher Eintragung, bereits mit dem Anmeldetag, so dass die Dauer des Eintragungsverfahrens grundsätzlich unbeachtlich ist. Der Markenschutz läuft zunächst zehn Jahre. Durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr kann der Markenschutz um jeweils weitere zehn Jahre und somit grundsätzlich unendlich verlängert werden.
Was kostet eine deutsche Markenanmeldung?
Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus dem Anwaltshonorar für die Beratung und eigentliche Anmeldung, sowie den amtlichen Anmeldegebühren des Markenamtes zusammen. Die Anmeldegebühr des Deutschen DPMA in Höhe von 300 EUR gilt pauschal für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Klasse eine zusätzliche Gebühr von 100 EUR zu zahlen. Eine Übersicht der Amtsgebühren des DPMA finden Sie hier.