Die Unionsmarke beim EUIPO

Wenn Sie Markenschutz auch außerhalb Deutschlands und eventuell in mehreren europäischen Ländern benötigen, können Sie eine sog. Unionsmarke bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden. Der Vorteil der Unionsmarke besteht in erster Linie darin, dass mit einer einzigen Markenanmeldung Schutz in sämtlichen Ländern der Europäischen Union erreicht werden kann. Die Amtsgebühren sind im Vergleich zu einer deutschen oder anderen nationalen europäischen Marke überschaubar, so dass sich in der Regel bereits bei zwei benötigten europäischen Ländern (beispielsweise Deutschland und Österreich) eine Unionsmarke günstiger sein kann.

Was ist der Vorteil einer Unionsmarke?

Mit nur einer einzigen Markenanmeldung kann Markenschutz in sämtlichen Ländern der europäischen Union erlangt werden.

 

Wie hoch sind die Amtsgebühren einer Unionsmarke?

Die Amtsgebühren des EUIPO berechnen sich nach den benötigten Klassen. Für die erste Klasse verlangt das EUIPO bei Online-Anmeldung EUR 850,00. Die zweite Klasse kostet EUR 50,00. Für jede weitere Klasse werden nochmal EUR 150,00 fällig. Das EUIPO stellt auf seiner Website ein Tool zur Verfügung, mit dem die genauen Amtsgebühren berechnet werden können. Den Link zu dem Gebührenrechner finden Sie hier.

 

Welches Amt ist für die Anmeldung/Registrierung der Unionsmarke zuständig?

Für die Anmeldung/Registrierung der Unionsmarke ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante zuständig. Die Website des EUIPO finden Sie hier.

 

Falls Sie weitere Fragen bezüglich Unionsmarken haben stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.